Eheschließung / Eheurkunden
Auch wenn kein Aufgebot mehr erforderlich ist, sollte zwischen Anmeldung der Eheschließung und Eheschließung genügend Zeit für die Bearbeitung und Überprüfung vorhanden sein.
Sind beide Verlobte ledig und deutsch muß eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, eine Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts) und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Waren die Verlobten schon ein oder mehrmals verheiratet und/oder sind Kinder vorhanden, deren Namen durch die Heirat geändert werden soll, oder auch bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Verlobten, sollte direkt Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen werden.
Zuständiges Amt
- Standesamt Bad Wildbad
- Rathaus Calmbach
- Hauptstraße 2
- 75323 Bad Wildbad - Calmbach
- Telefon: 07081/930-177
- Telefax: 07081/930-180
- E-Mail schreiben
- www.bad-wildbad.de
Das könnte Sie interessieren
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Eheschließung / Eheurkunden finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein:
- Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
- Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten anmelden
- Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden
- Eheschließung im Ausland - Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen
- Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
- Eheurkunde - Ausstellung beantragen
- Eheurkunden aus alten Familienbüchern
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen
- Lebenspartnerschaft - Aufhebung beantragen
- Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen
- Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
- Lebenspartnerschaftsurkunde - Ausstellung beantragen
- Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren und Lebenspartnern beantragen